Editorial

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz möchte die Bundesregierung Impulse für die deutsche Wirtschaft setzen. Das Wirtschaftswachstum soll durch eine gezielte Steuerpolitik unterstützt werden. Die Devise lautet: Wachstumsbremsen lösen, Unternehmen und Familien fördern. Doch nicht jede Maßnahme ist gut durchdacht, wie in einem Beitrag aus der DGRV-Steuerabteilung erörtert wird.

Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Kraft getreten. Bei Aktiengesellschaften soll mit diesen Regelungen die Vergütung stärker an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet werden. Künftig soll es auch einfacher möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen. Ein Artikel aus der Rubrik Rechnungslegung und Prüfung geht der Frage nach, inwieweit die Neuregelungen auch die Genossenschaften betreffen.

In Indien unterstützt der DGRV genossenschaftliche Selbsthilfegruppen, die insbesondere Frauen den Zugang zu Krediten und Sparprodukten ermöglichen. In einem Pilotprojekt wird ein Prüfungssystem etabliert, mit dem die Stabilität der Kooperationen erhöht und das Vertrauen der Mitglieder in diese Einrichtungen gestärkt werden. In einem Beitrag der Abteilung „Internationale Beziehungen“ des DGRV werden diese Maßnahmen vorgestellt.

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Ihre -Redaktion

2 | 2010